1. Zusammenarbeit und Projektangebot
Neural Hacker ist auf B2B-Video- und Contentproduktion für Unternehmen, Marken, Selbstständige und Agenturen ausgerichtet.
Kund*innen senden zunächst eine Projektanfrage und übermitteln grundlegende Informationen zum Projekt. Abhängig von Umfang, Komplexität und geplanter Nutzung erstelle ich ein individuelles Angebot mit Preis, Lieferzeit, Leistungsumfang, Anzahl der Korrekturrunden und Nutzungsrechten.
Ein Projekt wird verbindlich, sobald das individuelle Angebot schriftlich bestätigt wurde. Die Bestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.
Diese Bedingungen sind für B2B-Projekte vorgesehen. Eine mögliche Zusammenarbeit mit Verbraucher*innen wird gesondert geregelt.
2. Preis, Zahlung und Produktionsbeginn
Der Preis wird für jedes Projekt individuell nach Umfang, Komplexität, gewünschten Ergebnissen und gegebenenfalls zusätzlichen Leistungen festgelegt.
Zahlungsbedingungen, eine mögliche Anzahlung und die jeweilige Fälligkeit werden im individuellen Angebot festgelegt.
Die Produktion beginnt nach Bestätigung des Projekts, sobald die erforderlichen Materialien und Einwilligungen vorliegen und – falls vereinbart – die Anzahlung eingegangen ist.
Wird ein Projekt nach Produktionsbeginn vom Kunden beendet, können bereits erbrachte Leistungen und nicht erstattungsfähige Kosten Dritter entsprechend dem tatsächlichen Aufwand und den im Angebot vereinbarten Bedingungen verrechnet werden.
3. Projektmaterialien, Digital Twin und Stimme
Kund*innen sind dafür verantwortlich, dass sie über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen für die bereitgestellten Materialien verfügen, beispielsweise für Texte, Logos, Fotos, Videos, Musik oder Audioaufnahmen.
Für die Erstellung eines personalisierten AI-Avatars, Digital Twins oder einer Stimmendarstellung ist die Zustimmung der Person erforderlich, deren Bild oder Stimme verwendet wird. Falls die eingesetzte Technologieplattform eine Identitätsprüfung, ein Consent-Video oder eine weitere Einwilligung verlangt, muss diese von der betroffenen Person durchgeführt werden.
Ohne die erforderliche Zustimmung bzw. Verifikation wird kein personalisierter Avatar, Digital Twin oder Voice Clone erstellt.
4. Produktion, Lieferung und Korrekturen
Die Lieferzeit richtet sich nach Umfang und Komplexität des Projekts und wird vor Produktionsbeginn bestätigt.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Korrekturrunde innerhalb des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs enthalten.
Wesentliche Änderungen des Skripts, Konzepts, der visuellen Richtung oder des Projektumfangs nach Produktionsbeginn können als zusätzliche Leistung separat angeboten und verrechnet werden.
Verspätete Unterlagen, Freigaben oder Rückmeldungen können den Liefertermin entsprechend verschieben.
Kund*innen nehmen zur Kenntnis, dass generative AI-Technologien visuelle oder technische Variationen erzeugen können und eine vollständig identische Reproduktion eines generierten Ergebnisses nicht immer möglich ist.
5. Nutzungsrechte und Projektdateien
Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde die im individuellen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte am finalen Werk.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die Standardnutzung die eigene Website, organische Social-Media-Kanäle, Präsentationen und Unternehmenskommunikation.
Bezahlte Werbung, Broadcast, Weiterverkauf oder andere erweiterte kommerzielle Nutzungen werden abhängig vom jeweiligen Projekt vereinbart.
Für Musik, Stock-Material, Schriften, AI-Plattformen und andere Inhalte Dritter gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
Geliefert wird das vereinbarte finale Ergebnis. Projekt- und Quelldateien, Prompts, Templates und interne Workflows sind nicht Bestandteil der Standardlieferung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Vertraulichkeit, Portfolio und externe Dienste
Nicht öffentliche Kundeninformationen und Projektmaterialien werden nur im für das jeweilige Projekt erforderlichen Umfang verwendet und vertraulich behandelt.
Kundenprojekte werden nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden öffentlich als Portfolio, Showcase oder Case Study verwendet.
Für die Produktion können externe AI-, Cloud-, Video- oder Audio-Dienste eingesetzt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den Datenschutzinformationen auf dieser Website.
Für technische Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen externer Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereichs kann keine uneingeschränkte Verfügbarkeit garantiert werden.
7. Individuelle Vereinbarung und rechtlicher Rahmen
Die im individuellen schriftlichen Angebot oder in einer individuellen Vereinbarung festgelegten Bedingungen haben im Fall von Abweichungen Vorrang vor diesen Projektbedingungen.
Für B2B-Projekte gilt, soweit rechtlich zulässig und im Rahmen des Projekts vereinbart, österreichisches Recht. Bedingungen einer internationalen Zusammenarbeit können individuell vereinbart werden.
Bis zur formellen Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit dienen Projektanfragen und Gespräche der Vorbereitung einer möglichen Zusammenarbeit. Verbindliche entgeltliche Aufträge werden nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit bestätigt.
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